Gewaltenteilung in Deutschland
In Deutschland ist die Gewaltenteilung im Grundgesetz festgehalten. Um genau zu sein im Artikel 20.
Ziel ist die Machtbeschränkung. Das heißt, dass ein Staatsorgan nicht die alleinige Macht hat. Vielmehr soll die Staatsmacht in verschiedenen Händen liegen. Dadurch wird ein Missbrauch von Staatsmacht verhindert.
Die Gewaltenteilung ist ein Grundbaustein der Demokratie.
In Deutschland haben wir drei Staatsgewalten: Judikative, Exekutive und Legislative.
Die 3 Gewalten haben die Aufgabe sich gegenseitig zu kontrollieren.
Ich habe dir hier die drei Staatsgewalten aufgelistet. Also klick einfach das an, was du brauchst!
Judikative – die rechtsprechende Gewalt
Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt. Sie entscheiden, was richtig ist nach dem Gesetz.
Die Judikative sorgt dafür, dass Gesetze eingehalten werden. Bei Verstößen von Gesetzen erfolgen Sanktionen.
Zur Judikative gehören alle Art von Gerichten. Dazu gehören das Bundesverfassungsgericht, die Bundesgerichte und die einzelnen Gerichte der Bundesländer.
In Artikel 92 des Grundgesetzes wird festgehalten, dass die Judikative den Richtern vorbehalten ist. Richter sind unabhängig. Weder eine Person noch der Staat kann sie zwingen ein Urteil zu fällen. Sie sind lediglich vom Gesetz abhängig.
Legislative – die gesetzgebende Gewalt
Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Die Aufgabe der Legislative ist es Gesetze zu erlassen.
Dazu kann die Regierung ein Vorschlag für ein neues Gesetz machen. Das Parlament entscheidet dann, ob es gültig wird.
In Deutschland liegt die Legislative beim Bundestag. Zusätzlich sind auch der Bundesrat und der Bundespräsident an der Gesetzgebung beteiligt.
Exekutive – die ausführende Gewalt
Die Aufgabe der Exekutive besteht in der Kontrolle und Durchführung von Gesetzen.
Ein Beispiel für die ausführende Gewalt ist die Polizei. Aber auch die Verwaltung wie zum Beispiel der Bürgermeister oder der Gemeindevorstand.
Zusätzlich ist der Chef einer Regierung eine Exekutive. Bei uns ist das momentan Olaf Scholz.
Die vierte Gewalt – gibt es sie wirklich?
Oftmals werden Journalisten und die Medien z.B Zeitungen, Radio etc. als vierte Macht bezeichnet.
Sie geben Informationen, kritisieren die Regierung und regen dazu an sich mit dieser auseinanderzusetzen.
Durch ihre Berichterstattung können sie deswegen staatliches Handeln kontrollieren.
Horizontale Gewaltenteilung einfach erklärt
Die klassische Einteilung von Legislative, Judikative & Exekutive wird als horizontale Gewaltenteilung bezeichnet.
Sie sind zwar voneinander getrennt in ihrer Funktion, aber sie arbeiten und kooperieren zusammen.
Vertikale Gewaltenteilung – was ist das?
Im Gegensatz zur horizontalen Gewaltenteilung steht die vertikale.
Die vertikale Gewaltenteilung ist die Verteilung der Macht in Bund, Länder und Gemeinden.
Warum gibt es sie überhaupt ? Der Sinn dahinter ist, dass Bundesländer mitbestimmen können und es eine bessere Machtverteilung gibt.
Zum Schluss habe ich dir noch eine kleine Übersicht zusammengestellt, die als Zusammenfassung dienen soll.
So hast du wichtige Infos sofort auf einen Blick!
Ich habe sie für dich auch noch als PDF-Datei bereit gestellt, falls du sie dir herunterladen möchtest.
Quiz
Hast du alles verstanden? Dann teste dein Wissen mit unserem Quiz! Wählen Sie alle zutreffenden:
Ergebnisse
#1. Welche drei Gewalten gibt es?
#2. Was ist die vierte Gewalt?
#3. Was stimmt nicht?
#4. Welche Aufgaben hat die Judikative?
#5. Warum gibt es in Deutschland eine Gewaltenteilung?
FAQ
Wir haben für dich die wichtigsten Fragen zum Thema Gewaltenteilung beantwortet.
In Deutschland ist die Gewaltenteilung im Grundgesetz festgehalten. Um genau zu sein im Artikel 20.
Ziel einer Gewaltenteilung ist die Machtbeschränkung. Das heißt, dass ein Staatsorgan nicht die alleinige Macht hat. Vielmehr soll die Staatsmacht in verschiedenen Händen liegen. Dadurch wird ein Missbrauch von Staatsmacht verhindert.
Die Gewaltenteilung ist ein Grundbaustein der Demokratie.
In Deutschland haben wir drei Staatsgewalten: Judikative, Exekutive und Legislative.
Die klassische Einteilung von Legislative, Judikative & Exekutive wird als horizontale Gewaltenteilung bezeichnet.
Die vertikale Gewaltenteilung ist die Verteilung der Macht in Bund, Länder und Gemeinden.
Ja. Die vierte Gewalt sind Medien wie z.B. Radio, Zeitung etc.
Prima, klar und knapp – auch für erwachsene Staatsbürger geeignet