Du hast dich für ein Studium entschieden und stehst nun vor der Hürde: Studium finanzieren? Wir zeigen dir in diesem Artikel 4 Optionen, um ruhiger in das Studium einsteigen zu können.
Welche Voraussetzung musst du für die jeweilige Option erfüllen? Was musst du überhaupt wann abgeben? All das und noch mehr beantworten wir dir nun ausführlich.
# 1 Die Finanzierung durch BAföG
Wofür steht BAföG?
BAföG steht für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland regelt. Mit diesem Kürzel wird ebenso die Förderung bezeichnet, die aus dem Gesetz resultiert.
Der Höchstsatz im Jahr 2020/21
Der Höchstsatz legt fest, wie viel Unterstützung dir maximal zusteht. Im Studium erhältst du aktuell 861€. Auch im Jahr 2021 werden neue Höchstsätze festgelegt. Diese werden im § 13 BAföG für Studierende festgelegt.
Wer erhält die höchste Förderung?
Den Höchstsatz erhältst du, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und den Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung bekommst (Aktuell liegt die studentische Kranken- und Pflegeversicherung bei ungefähr 109-110€).
Wann besteht das Recht auf BAföG?
Jetzt fragst du dich natürlich, welche Voraussetzung du erfüllen musst, um die Förderung zu erhalten.
#1 – Der finanzielle Bedarf
Das bedeutet, dass das BAföG für die Studenten gedacht ist, deren Familien für eine Unterstützung in der Ausbildung nicht aufkommen können.
Dafür musst du und auch deine Eltern das Einkommen und Vermögen offen legen.§ 21 BAföG regelt welches Einkommen angerechnet wird. Aktuell werden bis zu 7.500€ an Vermögen nicht berücksichtigt. Lasse also unbedingt deine individuelle Lebenssituation prüfen, um deinen BAföG Freibetrag festlegen zu lassen.
#2 – Das Alter
Im Bachelorstudium erhältst du nur dann eine Förderung, wenn du das Studium vor deinem 30ten Geburtstag beginnst. Im Master-Studium darfst du hingegen nicht älter als 35 sein. Natürlich gibt es Ausnahmen, über die du dich informieren solltest.
#3 – Der Abschluss
Wenn du die BAföG-Forderung erhalten möchtest, solltest du unbedingt deinen Abschluss vor Augen haben. Um bei der Antragstellung zu beweisen, dass du studierst, kannst du einfach eine Studienbescheinigung einreichen.
Außerdem musst du darauf achten, dass deine Förderung nur 6 Semester andauern kann, wenn du zwischendurch deine Leistungen nachweist. Meistens verlangt das BAföG-Amt einen Nachweis nach dem 4ten Semester mit einer gewissen Anzahl an Leistungspunkten. Wenn du diese bis dahin nicht erreicht hast, kann deine Förderung wegfallen.
#4 – Der Aufenthaltsstatus
Du kommst aus einer anderen Nation? Kein Problem! Auch dann bist du hier in Deutschland förderberechtigt. Solange du eine Daueraufenthaltsrecht, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder eine Niederlassungserlaubnis besitzt, stellt dies kein Hindernis dar. Auch anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge können BAföG beantragen.
#5 – Die Erstausbildung
Grundsätzlich kann nur die erste Ausbildung gefördert werden. Doch auch hier gibt es einige Ausnahmen, über die du dich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung informieren kannst. Meist befindet sich dieses in unmittelbarer Nähe deiner Uni, im sogennanten Studierendenwerk.
# 2 Der Studienkredit
Der wohl bekannteste Kredit ist der KfW-Studienkredit.
Was wird gefördert?
Unabhängig davon was du studierst, werden mit dem KfW Studienkredit deine Lebenshaltungskosten während des Studiums finanziert.
- Erststudium
- Zweitstudium (als weiteres grundständiger Studium)
- Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium (auch genannt: postgraduales Studium)
- Master (ebenso ein postgraduales Studium)
- Promotionen
Dabei spielt es keine Rolle in welcher Form dein Studium stattfindet (Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend, ebenso Fernstudiengänge und Auslandssemester (solange du in Deutschland immatrikuliert bist)).
Der Vorab-Check
Ob du die Förderung erhältst, kannst du mithilfe eines Vorab-Checks herausfinden: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Finanzierungsangebote/KfW-Studienkredit-(174)/
Wer wird gefördert?
Volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland. Zum Finanzierungsbeginn darf man maximal 44 Jahre alt und einer der nachfolgenden Gruppen angehörig sein:
- Einen Wohnsitz in Deutschland
- deutsche Staatsbürgerschaft
- EU-Staatsangehörige, die sich seit mindestens 3 Jahren in Deutschland aufhalten und ebenso hier gemeldet sind
- Familienangehörige (egal welcher Staatsbürgerschaft diese angehören) eines deutschen oder EU-Staatsangehörigen, die sich mit diesem in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind
- Bildungsinländer mit einer deutschen Meldeadresse
Kredithöhe und Rückzahlung
Es werden zwischen 100€-650€ monatlich ausgezahlt. Bei einem Erst- oder Zweitstudium erfolgt die monatliche Auszahlung bis zu 14 Semester.
Bis zum 15ten eines Monats kann der monatliche Auszahlungsbetrag angepasst werden. Das wäre dann der Fall, wenn sich Bedürfnisse im Leben verändern. Aber hier muss man aufpassen: eine Änderung im ersten Semester ist nicht möglich!
Anders als beim BAföG musst du hier den gesamten Kredit plus Zinsen zurückzahlen.
informiere dich daher, wie ein Tilgungsplan für dich aussehen könnte und wie hoch die genaue Summe aussieht. Dies kannst du direkt auf der folgenden Seite erledigen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Studieren-Qualifizieren/Finanzierungsangebote/KfW-Studienkredit-(174)/
# 3 Das Stipendium
Ein Stipendium ist eine finanzielle Bildungsförderung. Diese ist zugänglich für Schüler, Studenten, Künstler, Sportler und junge Wissenschaftler.
Was vielen nicht bewusst ist: es gibt in Deutschland mehr als 2.33 Stipendiengeber.
Mithilfe der Stipendiengeber kannst du bis zu 1.035€ pro Monat erhalten, wovon du nichts zurückzahlen musst.
Wer erhält ein Stipendium?
Jetzt denkst du vielleicht, dass ein Stipendium nur für Hochbegabte konzipiert ist? Nein! Bei der Vergabe eine Stipendiums werden diverse Studiengänge und Studienabschnitte berücksichtigt. Ganz gleich ob Bachelor, Master, Staatsexamen oder Promotion.
Sich vorab zu informieren lohnt sich daher sehr.
Wer vergibt Stipendien in Deutschland?
- Die 13 staatlichen Begabtenförderungswerke
- Studienstiftung des deutschen Volkes
- Deutschlandstipendium
- ERASMUS-Programm
Wofür ist ein Stipendium gedacht?
- Für spezielle Projekte
- Lebenshaltungskosten
- Forschungsprojekte
- Abschlussarbeiten
- Auslandsaufenthalte
- Es kommt ganz darauf an, welche Form das Stipendium vorgibt
Welche Bedingungen sind an ein Stipendium geknüpft?
Hier können die Voraussetzungen natürlich je nach Stipendium variieren. Als Beispiel führen wir daher die Studienstiftung des deutschen Volkes an, um dir einmal ein Beispiel zu präsentieren. Demzufolge kannst du dich für ein Stipendium bewerben oder sogar vorgeschlagen werden, wenn du:
- an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, Universität, Fachhochschule, Kunst- und Musikhochschule in Deutschland studiert
- einen Teil oder das gesamte Studium an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der EU oder in der Schweiz absolvierst
- die EU-Staatsangehörigkeit besitzen
- usw.
Hier kannst du dir selbst einen Eindruck verschaffen: https://www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende/voraussetzungen/
Wann bewerben?
Hier gibt es keine allgemeingültige Vorgabe. Jeder Stipendiengeber hat andere Vorgaben und Voraussetzungen. Es lohnt sich daher immer vorab einmal gründlich zu informieren.
Grundsätzlich gilt aber: je früher, desto besser! Bei einigen Programmen kannst du dich beispielsweise nur bewerben, wenn du noch mindestens zwei Studiensemester vor dir hast.
Wie bewirbt man sich für ein Stipendium?
- Wie bereits erwähnt, solltest du früh wie nu möglich mit der Suche beginnen. Informiere dich am besten über jede deiner Möglichkeiten und schaue was dir am meisten zusagen würde
- Du kannst auch in sogenannten Stipendiendatenbanken suchen
- Bewirb dich am besten auf alle Stipendien, die dir zusagen und auf dein Profil passen
- Habe stets die Abgabetermine im Blick
- Deine Bewerbungsunterlagen sollten ein gewisses Extra plus professionell erstellte Bewerbungsfotos vorweisen, da diese sonst in der Masse untergehen
- Sei gründlich bei der Erstellung deiner Bewerbung. Am besten schaust du vorab, ob die Stiftung bestimmte Anforderungen an eine Bewerbung stellt. Nach Erstellung deiner Unterlagen, solltest du diese jemandem zur Korrektur geben
- Sende stets vollständige Unterlagen. Sonst läufst du Gefahr direkt abgelehnt zu werden
- Auch dein eigener Auftritt im Internet ist heutzutage sehr wichtig. Es könnte durchaus sein, dass die Stiftung im Internet nach deinen Aktivitäten schaut. Vermeide daher unangemessen Bilder und Posts im Internet
# 4 Finanzierung durch Nebenjobs
Da einige Studenten keinen Anspruch auf BAföG erhalten und/ oder keinen Kredit aufnehmen wollen, gibt es die Möglichkeit neben dem Studium zu jobben.
Vorteile eines Nebenjobs
- Unabhängigkeit
- Praktische Berufserfahrung, wenn man zum Beispiel als Werkstudent im Bereich des Studiums arbeitet
- Eine Anstellung als Werkstudent bringt viel Geld
- Weiterentwicklung (persönlich, beruflich, finanziell)
- Einblick in das Berufsleben
- Selbständigkeit / Selbstorganisation / Zeitmanagement lernen
Nachteile eines Nebenjobs
- Es ist nicht immer einfach das Studium und den Nebenjob unter einen Hut zu bekommen. Man muss dafür gemacht sein
- Oftmals sind es stupide Nebenjobs, die nichts mit dem Studium zutun haben. Das schreckt Studenten ab, da sie somit keine Erfahrung für ihr Studium sammeln können
- Ist nicht immer vereinbar mit Praktika für das Studium
Wie viel darf ich als Student*in nebenbei verdienen?
Als Werkstudent darfst du innerhalb der Vorlesungszeit 20h pro Woche nebenbei arbeiten und einen jährlichen Grundfreibetrag von 9.744€ (Stand 2021) plus einen Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskostenpauschale) von zusätzlich 1000€, steuerfrei verdienen.
Übersteigt dein Gehalt diesen Betrag, müssen natürlich Steuern gezahlt werden.
In der vorlesungsfreien Zeit darfst du natürlich Mehrarbeit leisten. Aufgrund des hohen Gehalts sind die Nebenjobs als Werkstudent sehr attraktiv und beliebt.
BEACHTE
Nicht bei jedem Werkstudentenjob wird ein Teil deiner Krankenversicherung übernommen, da es für die Unternehmen meist günstiger ist, wenn du einfach eigenständig deinen studentischen Beitrag zu Kranken- und Pflegeversicherung zahlst.
Dies gilt vor allem dann, wenn du über 25 Jahre alt bist.
Solltest du noch keine 25 Jahre alt sein und familienversichert sein, musst du bei einer Werkstudentenstelle aufpassen. Innerhalb der Familienversicherung ist nur ein Nebenverdienst von 470€ (Stand 2021) erlaubt. Da du bei solch einem Nebenjob den Betrag bei weitem überschreiten würdest, müsstest du dich in diesem Fall selbst versichern.
Außerdem besteht bei einem Werkstudentenjob die Beitragspflichtig zur Rentenversicherung. Dieser Betrag wird dann direkt über deine Lohnabrechnung einbehalten.
Bei einem 450€-Job kannst du dich hingegen von der Beitragspflicht zur Rentenversicherung befreien lassen.
FAQ zur Studienfinanzierung
BAföG - wie viel muss ich zurückzahlen?
Studierende müssen die Hälfte der in der Regelstudienzeit erhaltenen Förderungssumme zurückzahlen. Der maximale Schulbetrag liegt bei 10.000€ (im Normalfall sind das 50% des erhaltenen BAföGs).
Denn der BAföG-Betrag setzt sich aus einem Zuschuss des deutschen Staates (50%) plus einem zinsfreien Darlehen (50%) zusammen.
Mit der Rückzahlung beginnst du 5 Jahre nach Ender der Förderungshöchstdauer. Dabei zahlst du vierteljährlich Raten in Höhe von 390€.
Natürlich kannst du unter bestimmten Umständen einen Aufschub bzw. eine Freistellung erhalten. Auf Antrag bei geringem Einkommen: Wenn Singles weniger als 1.260€ verdienen (seit August 2020) bzw. wenn Singles weniger als 1.330€ verdienen (ab August 2021)
BAföG und Studiengang wechseln - geht das?
Du willst deinen Studiengang wechseln und fragst dich, ob du nach dem Wechsel immer noch BAföG berechtigt bist?
Ja! Grundsätzlich gilt, dass du deinen Studiengang 1x ohne die Angabe von speziellen Gründen wechseln kannst.
Die Voraussetzung ist allerdings, dass dies spätestens vor dem 3ten Fachsemester geschieht.
KfW Kredit in Verbindung mit anderen Leistungen - was ist möglich?
Tatsächlich kannst du das BAföG und den KfW Studienkredit gleichzeitig beantragen. Der Studienkredit hat keinerlei Auswirkung auf die Höhe deines BAföGs.
Allerdings solltest du darauf achten, dass du nur so viel Geld des Studienkredits aufnimmst, wie du tatsächlich neben dem BAföG noch benötigst.
Denn du solltest unbedingt im Hinterkopf behalten, dass der Rückzahlungsbetrag immer höher wird, wenn du beide Förderungen in Anspruch nimmst.