Du stehst kurz vor Beendigung deines Studiums und fragst dich nun, wie und wann du dein erhaltenes BAföG zurückzahlen musst? In diesem Artikel zeigen wir dir alles was du diesbezüglich wissen und beachten solltest.
Für eine kurze Zusammenfassung des Themas Studienfinanzierung mittels BAföG, kannst du gerne einmal auf den hinterlegten Link klicken. Dort findest auch weitere hilfreiche Tipps zum Thema Studienfinanzierung.
Wann muss ich mit der Rückzahlung beginnen?
5 Jahre nach Ende deiner Förderungshöchstdauer musst du beginnen, einen Teil deines erhaltenen BAföGs zurückzuzahlen. Im Normalfall hast du 20 Jahre für die Rückzahlung Zeit.
Wie zahle ich das erhaltene BAföG zurück?
Dein erhaltenes BAföG kannst du komplett oder in dreimonatigen Raten zurückzahlen.
Wie viel muss ich zurückzahlen?
Du musst maximal einen Betrag von 10.000€ zurückzahlen. Die Rate für die monatlich Rückzahlung beträgt 130€. Du solltest allerdings beachten, dass diese Rate nicht monatlich eingezogen wird. Diese erfolgt immer für drei Monate in Höhe von insgesamt 390€.
Was passiert, wenn ich nicht genügend für eine Rückzahlung verdiene?
Hier orientiert man sich an einem Freibetrag. Liegt das eigene Einkommen unter 1.260€ (seit August 2020) oder unter 1.330€ (ab August 2021) hast du die Möglichkeit, dich von der Rückzahlung zeitweise befreien zu lassen oder den Betrag reduzieren zu lassen.
Seit September 2019 gilt folgendes. Solange der Freibetrag um nicht mehr als 42€ überschritten wird, musst du erstmal nichts zurückzahlen. Sobald es 42€ oder mehr sind, musst du den Betrag leisten, um den der Freibetrag überschritten wird. Bedeutet, dass das BVA nur Raten annimmt, die 42€ oder mehr betragen.
Du hast bereits Kinder und/oder bist verheiratet? Dann gelten möglicherweise andere Freibeträge und/oder Freistellungen.
Es schadet also nicht, wenn du dich hier vorab informierst. Vielleicht kann die Rückzahlung aufgrund deiner Lebensumstände verschoben werden.
Wie beeinflusst eine Heirat die BAföG Rückzahlung?
Zunächst verändert sich durch eine Heirat die Freibetragshöhe. Diese erhöht sich derzeit um 610€. Somit kannst du dich auch mit einem höheren Einkommen von der Rückzahlung zeitweise befreien lassen.
Muss ich BAföG zurückzahlen, wenn ich mein Studium abgebrochen habe?
Kurz gesagt: Ja! Wenn du dein Studium abbrichst, musst du das bis dahin erhaltene BAföG zurückzahlen. Auch hier liegt der Betrag bei 50% des gesamten erhaltenen Förderungssumme (also den Darlehensanteil, den man ebenso bei einem abgeschlossenen Studium zurückzahlen müsste)
Ich lebe im Ausland, muss ich das BAföG ebenso zurückzahlen?
Ja! Die BAföG Rückzahlung trifft einen ebenso, wenn man im Ausland lebt. Hast du deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt, musst du dies dem BVA (Bundesverwaltungsamt) mitteilen.
Dies kannst du ganz einfach über das Onlineportal des BVA erledigen.
Kann ich durch eine vorzeitige BAföG Rückzahlung profitieren?