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Wie lange darf man mit 14 raus: Die Ausgehzeiten für 14-Jährige

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Du bist 14 oder hast Kinder in diesem Alter und willst dich über die Ausgehzeiten informieren? Dann bist du hier genau richtig: Wir klären die Frage “Wie lange darf man mit 14 raus?” und noch vieles mehr.

Legen wir direkt los!

Generell ist es dir erlaubt, mit 14 Jahren bis 22 Uhr draußen zu bleiben. Grundsätzlich entscheiden immer deine Eltern, bis wann du ausgehen darfst und wie lange du draußen bleiben darfst.

22-uhr für 14-Jährige

Gesetzliche Vorgaben für 14-Jährige

Wenn du bei Freunden oder im Garten vor eurem Haus bist, dann ist es natürlich deinen Eltern überlassen, wann sie dich nach Hause rufen.

An bestimmten Orten gibt es allerdings gesetzliche Regelungen, bis wann du dich an dem Ort aufhalten darfst. Diese Regelungen befinden sich im Jugendschutzgesetz und stehen an erster Stelle. Das bedeutet auch deine Eltern müssen sich daran halten.

Wie lange dürfen 14-Jährige abends raus?

Laut Gesetz gibt es für verschiedene Altersgruppen andere Ausgehzeiten. Das Jugendschutzgesetz hat zusätzlich auch noch gewisse Ausnahmen, wenn Jugendliche sich in Begleitung einer Aufsichtsperson befinden.

Wenn du also ein Restaurant oder eine Bar in Begleitung mit einer legitimen Aufsichtsperson betrittst, darfst du dich auch länger dort aufhalten, als es im Jugendschutzgesetz geregelt ist.

An diese gesetzlichen Regelungen musst du dich als 14-Jährige halten:

Kneipe, Bar, Diskothek: Mit 14 Jahren darfst du nur dann in eine Gaststätte, wenn:

  • du zwischen 5 Uhr morgens und 23 Uhr dort nur kurz etwas essen oder trinken willst
  • du von einem Elternteil oder einer Aufsichtsperson begleitet wirst
  • auf Reisen bist oder
  • du auf einer Veranstaltung eines Trägers der Jugendhilfe gehst. Das sind zum Beispiel Veranstaltungen der kirchlichen Jugendgruppe, des Kreisjugendrings oder der katholischen Landjugend.

Disco: Generell darfst du zu solchen Tanzveranstaltungen nur gehen, wenn:

  • du von einem Elternteil oder einer Aufsichtsperson begleitet wirst
  • du zu einer öffentlichen Veranstaltung der Jugendhilfe gehst oder
  • du einen Kunstabend besuchst. Allerdings gilt hier nur bis maximal 24 Uhr

Kino: Auch fürs Kino gibt es für 14-Jährige noch gesetzliche Regelungen:

  • bis 22 Uhr darfst du noch ins Kino gehen, wenn der Film nur vor 24 Uhr endet.
  • Dauert eine Filmvorstellung länger als 24 Uhr, musst du laut Jugendschutzgesetz von deinen Eltern oder einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden.

Diese Orte sind Tabu für 14-Jährige

Es gibt Orte, die als “jugendgefährdende Orte” eingestuft sind. An diesen Orten ist es für 14-Jährige komplett verboten sich dort aufzuhalten, egal zu welcher Uhrzeit.

Dazu gehören zum Beispiel Bordelle, Strip-Clubs oder Swinger-Clubs.

Kein Zutritt für 14-Jährige

Auch an Orten, wo Rauschmittel oder Drogen verkauft oder konsumiert werden, darfst du dich als Jugendlicher zu keiner Zeit aufhalten.

Wer eignet sich als Aufsichtsperson für 14-Jährige?

Du solltest dir merken, dass nicht jede beliebige Person als Aufsichtsperson angesehen wird. Eine Aufsichtsperson lässt sich in zwei Gruppen einordnen:

Personensorgeberechtigte Personen

Hier handelt es sich für gewöhnlich um deine Eltern. Personensorgeberechtigt sind nur die Leute, die auch wirklich das Sorgerecht für dich haben.

Eingetragene Lebenspartner deiner Eltern, weitläufige Verwandte oder Geschwister zählen aber nicht als sorgeberechtigt.

Erziehungsbeauftragte Personen

Wenn du nicht mit deinen Eltern ausgehst, können die natürlich auch eine andere Person als Aufsichtsperson ermächtigen. Hierfür muss allerdings eine beidseitige Vereinbarung und Zustimmung vorhanden sein und die zu beauftragte Aufsichtsperson muss volljährig sein.

Strafmündigkeit bei 14-Jährigen

Bei Verstößen gegen die Ausgehzeit wird das mit einem Bußgeld bestraft. Dabei kann das Bußgeld unterschiedlich hoch sein.

Erlauben deine Eltern oder Erziehungsberechtigten dir allein in einer Gaststätte zwischen 5 und 23 Uhr ohne Getränk oder Mahlzeit zu sein, dann kann das Bußgeld bei 200 Euro liegen.

Wenn Gewerbetreibende dir erlauben bei einer Tanzveranstaltung oder in einer Gaststätte nach 24 Uhr ohne Aufsichtsperson zu bleiben, kann das Bußgeld schon bis zu 2000 Euro hoch sein.

Wenn du dich an einem verbotenen Ort aufhältst, kann das für dich und deine Eltern sehr sehr teuer werden, bis zu mehr als 10.000 Euro kann dann das Bußgeld betragen.

Kooperation und Vertrauen ist hier gefragt

Teenager und Eltern

Wie lange man mit 14 raus darf, hängt stark von den Eltern ab. Als 14- Jährige/r kann es natürlich ein wenig frustrierend sein, wenn die Eltern zu strenge Regeln setzen.

Manchen Eltern fällt es nämlich sehr schwer, ihre Kinder noch raus zu lassen, wenn es schon dunkel ist. Sie machen sich Sorgen und haben viele Befürchtungen. In diesem Aspekt solltest du deinen Eltern gegenüber etwas Verständnis zeigen.

Deine Eltern sind etwas beruhigter, wenn sie sich vollständig auf dich verlassen können und sie wissen, dass du die abgesprochene Zeit auch einhältst. Ruf an, falls du den Bus verpasst hast oder aus einem anderen Grund später kommst.

Fazit

Wie du siehst, lässt sich die Frage : “Wie lange darf man mit 14 raus” nicht so leicht beantworten. Es müssen mit 14 noch einige Sachen beachten werden, wenn du Abends ausgehen willst. Doch das ist richtig so und hat auch seine Gründe.

Falls dich interessiert, was du sonst noch so mit 14 machen darfst, haben wir den perfekten Artikel mit allen wichtigen Infos für dich.

Hier ist nochmal eine kleine Zusammenfasung für dich von diesem Artikel:

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Für Informationen zu unserer privaten Einzelnachhilfe können du und deine Eltern außerdem gerne einen Blick auf unser Nachhilfe Angebot werfen.

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2 Kommentare zu „Wie lange darf man mit 14 raus: Die Ausgehzeiten für 14-Jährige“

  1. Nun im Grunde kann mit 14 oder auch sogar noch Jünger, so lange sich im freien aufhalten, wie es die Eltern es erlauben. Also nix 22 Uhr. Was Orte dann angeht. Klar das gibt es Gesetzliche Vorschriften. Doch für die Straße eben nicht. Alleine da haben die Eltern die Macht darüber das zu bestimmen. Was so scheinbar immer schon der Fall war. Wenn man heutige Erwachsene hört, die draußen bleiben durften, bis die Laternen angehen. Was im Sommer dann auch schon mal nach 22 Uhr der Fall ist.

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