Wie läuft das mit dem Unterhalt als Student? Diese Frage stellen sich viele Studenten zu Beginn und während ihres Studiums.
Genau dafür haben wir dir hier übersichtlich alle wichtigen und aktuellen Informationen zum Unterhaltsanspruch, der Anrechnung des Kindergeldes und dem Verhältnis zur BAföG-Förderung zusammengestellt und beantworten die wichtigsten Fragen.
Allgemeines zum Unterhaltsanspruch Student
Der Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern endet mit der ersten abgeschlossenen beruflichen Ausbildung. Somit hast du auch während des Studiums Anspruch auf Unterstützung deiner Eltern.
Grundsätzlich wird beim Unterhalt in Natural- und Barunterhalt unterschieden.
Naturalunterhalt Definition
Das ist zum Beispiel die Unterkunft, Kleidung, das Essen oder auch das Taschengeld. Diese Form liegt meist vor, wenn du mit deinen Eltern zusammenwohnst.
Barunterhalt Definition
Der Barunterhalt wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Das ist meist der Fall, wenn du bereits von Zuhause weggezogen bist.
Den Unterhalt für einen Studenten berechnen
Bei der Berechnung des Unterhalts für Studenten kommt es ganz auf deine Wohnsituation und die Familiensituation deiner Eltern an.
Die Höhe der Beträge richtet sich nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle (Stand: 2021) und ist am Einkommen deiner Eltern orientiert.
Unterhalt als Student in 3 speziellen Situationen
Wir haben dir die Informationen für die häufigsten Konstellationen zusammengestellt.
Unterhalt, wenn Student Zuhause wohnend
Unterhalt Student – eigene Wohnung
Unterhalt Studium, wenn Eltern geschieden sind
Verhältnis Unterhalt – Kindergeld
Das Kindergeld stellt eine weitere Finanzierungsquelle für Studenten dar. Wenn du dich in beruflicher Ausbildung befindest, hast du bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld.
Wird das Kindergeld vom Unterhalt abgezogen?
Ja, das Kindergeld ist als Einkommen anzurechnen, da es dir mit deiner Volljährigkeit vollständig von deinen Eltern ausgezahlt wird. Entsprechend vermindert sich die berechnete Höhe des Unterhalts um den Betrag des Kindergeldes.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt seit Januar 2021:
1. Kind | 219 Euro |
2. Kind | 219 Euro |
3. Kind | 225 Euro |
ab dem 4. Kind | 250 Euro |
Für weitere Informationen besuche unseren Artikel Kindergeld im Studium.
Kindergeld Bonus Unterhalt – wie wird er verrechnet?
Der Kindergeldbonus wird im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets zusätzlich zu den normalen Kindergeldbeträgen ausgezahlt. Im Mai 2021 wird es wieder einen Bonus in Höhe von 150 Euro pro Kind geben.
Die Summe ist immer gleich, unabhängig davon, ob deine Eltern zusammenleben oder nicht. Ausgezahlt werden die 150 Euro an den alleinerziehenden Elternteil.
Da der Kindergeldbonus wie das normale Kindergeld behandelt wird, darf er bei Volljährigen vollständig verrechnet werden.
Weitere Informationen dazu findest du hier.
Das Verhältnis BAföG – Unterhaltspflicht Eltern
Grundsätzlich ist es so, dass dich deine Eltern bei der Finanzierung des Studiums über den Unterhalt unterstützen. Wird dadurch dein Gesamtbedarf nicht gedeckt, hast du Anspruch auf BAföG.
Der Förderbetrag hängt dabei von der Leistungsfähigkeit deiner Eltern ab. Die aktuellen Bedarfssätze kannst du hier finden.
Wird BAföG mit dem Unterhalt verrechnet?
Ja, auch die BAföG-Förderung ist ein Einkommen. Hast du Anspruch auf Förderung, wird der Betrag mit dem Unterhalt verrechnet oder der Unterhalt entfällt ganz.
Neben dem BAföG gibt es übrigens auch noch weitere Möglichkeiten zur Finanzierung deines Studiums. Hier haben wir dir 4 Optionen vorgestellt.
Unterhalt einklagen – was zu beachten ist
Ab dem 18. Lebensjahr bist du für die Durchsetzung deines Unterhaltsanspruchs selbst verantwortlich. Um die Höhe deines Unterhalts zu berechnen, müssen dir deine Eltern ihr Einkommen offenbaren.
Kommt es hierbei zu Streitigkeiten, steht eine gerichtliche Klärung im Raum. Da dies natürlich das Verhältnis zu deinen Eltern sehr belastet, solltest du davon nur im Notfall Gebrauch machen.
FAQ zu Unterhalt Student
Wann endet die Unterhaltspflicht für Studenten?
Es gibt grundsätzlich keine altersmäßige Begrenzung wie beim Kindergeld. Der Unterhaltsanspruch endet meist nach der Regelstudienzeit des Erststudiums.
Mindert ein Nebenjob meinen Unterhalt?
Möchtest du dir während deines Studiums etwas hinzuverdienen, kannst du 100 € als Pauschale für dich behalten. Alles, was darüber hinausgeht, wird nur angerechnet, wenn deine Eltern den Regelsatz von 860 Euro (abzüglich Kindergeld) bereits zahlen.
Kann ich BAföG und Unterhalt gleichzeitig bekommen?
Ja. Wenn du laut deinem BAföG-Bescheid nur einen geringen Anspruch hast, welcher auf das hohe Einkommen deiner Eltern zurückzuführen ist, bekommst du einen um den BAföG-Betrag verminderten Unterhalt.
Was tun, wenn meine Eltern keinen Unterhalt zahlen wollen?
Weigern sich deine Eltern, Unterhalt zu zahlen, obwohl du einen Anspruch hast, zahlt das BAföG-Amt vorläufig und fordert die Summe von deinen Eltern zurück.
Weiteres zur Vorausleistung des Unterhalts durch das BAföG-Amt kannst du hier erfahren. Beachte außerdem unsere Infos zum Thema Unterhalt einklagen.
Weißt du eigentlich schon alles über das Arbeiten als HiWi? Schau dir doch mal unseren Artikel dazu an.
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