Einstandspreis, Bezugspreis oder Beschaffungspreis? Alles dasselbe oder wo liegt der Unterschied? Wir haben für dich alle wichtigen Infos hier übersichtlich zusammengefasst!
Zudem zeigen wir dir, wie du mit Hilfe der Bezugskalkulation den Einstandspreis ermitteln kannst.
Am Ende der Seite kannst du, dann dein Wissen mit unserem interaktiven Aufgabenkasten auf die Probe stellen!
Was versteht man unter einem Einstandspreis?
Bei dem Einstandspreis handelt es sich um den tatsächlichen Preis, den man als Käufer für eine Ware oder eine Dienstleistung zahlen muss. Zudem deckt dieser alle Anschaffungskosten für die der Verkäufer aufkommen musste.
Um den Bezugspreis zu ermitteln, werden vom Netto-Listenpreis jegliche Preisnachlässe abgezogen und Bezugskosten hinzuaddiert. Dabei gilt für den Netto-Listenpreis der Listenpreis ohne Vorsteuer (Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer)
Der Einstandspreis lässt sich wie folgt ermitteln:
Vom Listenpreis zum Bezugspreis – Bezugskalkulation
Zur ausführlichen Berechnung des Bezugspreises ziehen wir das Bezugskalkulations-Schema hinzu.
Vorab klären wir, aber kurz welche wichtigen Begriffe du kennen solltest:
Netto-Listenpreis | Der Preis , den der Lieferant für den Verkauf einer Ware oder Dienstleistung verlangt. Dafür wird vom Brutto-Listenpreis die Vorsteuer abgezogen. |
Preisnachlässe | Beschreiben alle Reduzierungen, die z.B. auf den Listenpreis angewendet werden (Rabatte, Skonti, Boni). |
Zieleinkaufspreis | Erhält man wenn man Lieferrabatte (Mengenrabatt, Treuerabatt) vom Listenpreis abzieht. |
Bareinkaufspreis | Wird der Zieleinkaufspreis um einen Lieferskonto reduziert, erhält man den Bareinkaufspreis. |
Bezugskosten | Werden auch Beschaffungskosten genannt. Dazu gehören Einfuhrzölle, Verpackungskosten, Frachtgebühren und Transportversicherungen. |
Jetzt zeigen wir dir, wie du mit Hilfe der Bezugskalkulation den Bezugspreis berechnen kannst. Das übersichtliche Schema kannst du immer wieder für deine Berechnungen heranziehen.
Listeneinkaufspreis (LEP)
– Lieferrabatt
= Zieleinkaufspreis (ZEP)
– Lieferskonto
= Bareinkaufspreis (BEP)
+ Bezugskosten
= Bezugspreis (Einstandspreis)
Beispielaufgabe und Anwendungsbereich
Als Käufer kannst du den Bezugspreis nutzen, um verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. So findest du dann heraus, welcher der Angebote am vorteilhaftesten ist.
Beispielaufgabe:
Du bist im folgenden Beispiel nun Geschäftsführer einer Anwaltskanzlei. Für eure neue Marketingabteilung sollst du nun 10 neue Laptops besorgen. Du hast die Wahl zwischen zwei Angeboten. Dafür liegen dir folgende Informationen vor:
Lieferant A | Lieferant B | |
Netto-Listenpreis | 200,00€ pro Laptop | 150,00€ pro Laptop |
Mengenrabatt | 10% | 5% |
Skonto | 2% | 2% |
Verpackungskosten | 50€ | 70€ |
Einfuhrzölle | 100€ | 80€ |
Bei Lieferant B bist du aber schon lange Kunde. Deshalb schenkt er dir einen Treuebonus von 2% .
Mit all den Informationen errechnest du folgende Werte:
Bezugskalkulation:
Netto-Listenpreis
– Mengenrabatt
– Treuerabatt
= Zieleinkaufspreis
– Skonto
= Bareinkaufspreis
+ Bezugskosten
= Bezugspreis
Lieferant A:
2000,00€
– 200,00€
– 0€
= 1800,00€
– 36€
= 1764€
+ 150€
= 1914€
Lieferant B:
1500€
– 75€
– 30€
= 1395€
– 27,90€
= 1367,1
+ 150€
= 1517,10€
- Im Ersten Schritt geht es daran, bei beiden Angeboten die gewünschte Stückzahl (10) mit dem Netto-Listenpreis zu multiplizieren.
- Folgend müssen alle Rabatte errechnet werden. Für die Mengenrabatte werden die Ergebnisse aus dem ersten Schritt mit 0,1 bzw. 0,05 multipliziert. Dabei ist zu beachten, dass du beim Lieferanten B sowohl einen Mengenrabatt als auch einen Treuerabatt zu berechnen hast. Beim Treuerabatt gehst du genau wie beim Mengenrabatt vor.
- Den Zieleinkaufspreis erhältst du, nach Abzug der Lieferrabatte. Jetzt errechnest du den Preisnachlass für den Lieferskonto mit Hilfe des Zieleinkaufspreises.
- Im Anschluss reduzierst du denn Zieleinkaufspreis um den Lieferskonto und erhältst den Bareinkaufspreis.
- Der letzte Schritt sieht so aus, dass du den Bareinkaufspreis und alle Bezugskosten miteinander verrechnest. Das Ergebnis ist der Wert für den Bezugspreis.
Nachdem du beide Angebote miteinander verglichen hast, zeigt sich, dass Lieferant B mit 1517,10€ die bessere Wahl ist.
Verkauf unter Einstandspreis – § 20 Absatz 3 GWB
Du solltest wissen, dass der dauerhafte Verkauf unter Einstandspreis wettbewerbswidrig ist.
Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass kleinere oder mittlere Unternehmen aus dem Markt verdrängt werden. Dennoch kann man kurzfristig seine Ware oder Dienstleistungen unter Einstandspreis anbieten.
Interaktiver Aufgabenkasten – Berechnung des Einstandspreises
Jetzt kannst du dein Wissen unter Probe stellen und für folgende Aufgabe die Einstandspreise berechnen. Welcher der Angebote lohnt sich mehr?:
Dein Freund Kai braucht für sein Start-up Unternehmen 25 neue Stühle. Ihm liegen zwei Angebote von zwei verschiedenen Lieferanten vor. Nett wie du bist hilfst du ihm mit der Berechnung der Einstandspreise. Folgende Informationen liegen dir vor:
Lieferant A | Lieferant B | |
Netto-Listenpreis pro Stuhl | 35€ | 50€ |
Mengenrabatt | / | 15% |
Skonto | 3% | 2% |
Bezugskosten | 145€ | 100€ |
Bezugskosten:
Lieferant A – 993,75€
Lieferant B – 1137,50€
Einstandspreis – FAQ
Die meistgestellten Fragen findet ihr hier. Einfach auf das + klicken, um die Antwort zu sehen.
Was ist ein Einstandspreis?
Der Einstandspreis (Bezugspreis, Beschaffungspreis) ist der tatsächliche Preis den man für eine Ware zahlt und spiegelt auch alle Anschaffungskosten wieder.
Wie sieht die Formel zur Berechnung aus?
Einstandspreis = Netto-Listenpreis – Preisnachlässe + Bezugskosten
Wozu kannst du den Bezugspreis verwenden?
Mit dem Bezugspreis lassen sich verschiedene Angebote von verschiedenen Lieferanten vergleichen und so kannst du unvorteilhafte Angebote ausschließen.
Welche Regelung gilt beim Einstandspreis zu beachten?
§ 20 Absatz 3 GWB – Das dauerhafte Anbieten unter Einstandspreis ist untersagt.
Eigentlich ist hier alles super erklärt. Danke dafür.
Aber oben in der Aufgabe sollen bestimmt nur 10 Laptops angeschafft werden und nicht 100. Die 100 ist zweimal angegeben.
Bei der Berechnung am Beispiel steht Listen-EK-Preis abzüglich Mengenrabatt sind 75 Euro, 1500-75=1450. Wenn wir davon nun 2% Treuerabatt berechnen komme ich auf 28,50 €. Sie geben aber 30,00 € an. Fehler von Ihnen oder nicht?
Ich komme nicht auf 30 €.
Und wenn ich mir die Formel anschaue unter Einstandspreis-FAQ bzgl. Wie sieht die Formel zur Berechnung aus, müssen am Ende die Bezugskosten zum Bareinkaufspreis addiert und nicht subtrahiert werden. Laut Ihrem Schritt für Schritt Beispiel, oder?
Ansonsten finde ich die dataillierte Aufstellung mit Erklärung etc. echt super!
Vielen Dank für den Kommentar! Es sind tatsächlich 10 Laptops gemeint und die Bezugskosten werden ebenfalls zum Einstandspreis addiert, nicht subtrahiert. Die Fehler wurden korrigiert.
Die 30€ beim Treuerabatt werden aus dem vollständigen Netto-Listenpreis berechnet (2% von 1500 = 30€).
Es ist wichtig zu beachten, dass man den Treuerabatt und den Mengenrabatt jeweils einzeln vom Netto-Listenpreis berechnet und anschließend von ihm abzieht.
Mengenrabatt = 5% von 1500 = 75€
Treuerabatt = 2% von 1500 = 30€
Zieleinkaufspreis = 1500€ – 105€ = 1395€